Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 21.08.2005
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen werden bei jeder Bestellung automatisch Bestandteil des Kaufvertrags.
Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.
Unsere AGB sind zum besseren Überblick in drei Abschnitte unterteilt. Der Abschnitt Allgemein gilt für sämtliche Geschäfte zwischen den Vertragsparteien. Die anschließenden Abschnitte regeln den Handel mit Produkten und Dienstleistungen.
Abschnitt 1: ALLGEMEIN
§ 1 Geltungsbereich
- (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen der beteiligten Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- (2) Diese Verkaufsbedingungen gelten sowohl gegenüber Privatpersonen, Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
- (3) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
- (4)
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen insgesamt oder teilweise nichtig, unwirksam und/oder undurchführbar sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Nichtige, unwirksame und/oder undurchführbare Bestimmungen sind durch solche wirksamen und durchführbaren Regelungen zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen. Gleiches gilt, wenn diese Bedingungen eine Lücke enthalten sollten
§ 2 Gerichtstand
- Der Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist der Geschäftssitz unseres Unternehmens.
Abschnitt 2: Fach- und Versandhandel
§1 Angebot und Vertragsabschluß
- (1) Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Bestätigung des Kundenauftrags
zustande.
- (2) Die Preise in unserem Onlineangebot gelten ausschließlich für Online- Bestellungen. Im Rahmen von Projekten gelten Preise und Konditionen des individuellen Angebots.
- (3) Das bevorzugte Kommunikationsmedium ist die unverschlüsselte Email.
- (4) Der Eingang von Bestellungen in unserem Onlineshop wird maschinell per email bestätigt. Dabei handelt es sich um keine verbindliche Bestellbestätigung! Die Bestellbestätigung erfolgt nach manueller Prüfung der aktuellen Lager- und Zulieferkonditionen in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Bestelleingang, jedoch spätestens vor Ablauf von 48 Stunden. Als Bestellbestätigung gilt im vereinfachten Verfahren die Zusendung der Rechnung. Neukunden erhalten eine Bestellbestätigung erst nach Eingang des bei der Bestellung ausgewiesenen Zahlbetrags, da wir Reservierungen nur für Stammkunden durchführen.
- (5) Unsere Produktbeschreibungen erstellen wir anhand von Herstellerangaben mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen. Für die Einhaltung von Leistungsmerkmalen übernehmen wir jedoch keine Gewähr. Wir sind bemüht Produktbilder und -grafiken möglichst originalgetreu darzustellen. Eine Gewährleistung für die Originaltreue übernehmen wir jedoch nicht.
Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart.
§2 Preise und Zahlung
- (1) Preise gelten nur solange Vorrat reicht.
- (2) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk inklusive Verpackung, versichertem Versand und gesetzlicher Mehrwertsteuer. Versandkosten und -konditionen sind in unseren Lieferbedingungen genauer spezifiziert.
- (3) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Unsere Preise sind sehr knapp kalkuliert. Skonto und andere Abzüge können daher nicht gewährt werden.
- (4) Sofern nichts anderes vereinbart wird, haben Stammkunden den Kaufpreis innerhalb von 14 Werktagen nach Lieferung zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 6,14% p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
- (5) Erstbestellungen von Neukunden sind vor Lieferung zu zahlen. Reservierungen werden keine entgegengenommen. Falls sich die Bestands- oder Zuliefersituation für den bestellten Artikel bis zum Zahlungseingang deutlich verschlechtert, haben wir das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten.
- (6) Maßgeblich für die erfolgte Zahlung ist der bestätigte Zahlungseingang auf der von uns genannten Bankverbindung. Im Falle einer Zahlung mittels Lastschrift bzw. Kreditkare zählt das Datum der Gutschrift auf unserem PayPal-Konto als Zahlungseingang.
- (7) Gebühren für die Nichteinlösung von Lastschriften durch die kontoführende Bank gehen zu Lasten des Kunden.
§3 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
- (1) Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§4 Lieferzeit
- (1) Neukunden werden sofort nach Gutschrift des Rechnungsbetrages beliefert. Im Falle des Abverkaufs unseres Bestands vor dem Eingang der Gutschrift behalten wir uns vor, den Auftrag aus künftigen Zulieferungen zu beliefern. Erfahrungsgemäß beträgt die Reichweite des Bestands jedoch mindestens eine Woche.
- (2) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
- (3) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Abnahme-, Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
- (4) Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
- (5) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
§5 Lieferung und Gefahrübergang
- (1) Wird die Ware an den Besteller versandt, so geht mit der Absendung, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers, die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
- (2) Im Falle höherer Gewalt, wozu auch Materialmangel, Betriebsstörungen, Streiks oder behördliche Maßnahmen - jeweils auch bei unseren Vorlieferanten - sowie nicht rechtzeitige und nicht richtige Selbstlieferung gehören, sind wir dazu berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder nach eigenem Ermessen die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Die Nichteinhaltung von Lieferzeiten entbindet den Käufer nicht von seiner Abnahmeverpflichtung. Bei Überschreitung von 14 Tagen ist der Kunde berechtigt, uns eine angemessene, mindestens14-tägige Nachfrist zu setzen und nach ergebnislosem Verstreichen dieser Frist vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
- (3) Transport- und Verkaufsverpackungen werden nicht berechnet und im Rahmen der Verpackungsverordnung zurückgenommen. Die Kosten des Rücktransports der Verpackungen gehen zu Lasten des Käufers. Im Übrigen wird auf die Entsorgungsmöglichkeiten durch die Systeme „Resy“ und „Der Grüne Punkt“ verwiesen. Besondere Bestimmungen gelten für Spezialverpackungen, die gemäß Gebrauchsanweisung für etwaige Rücktransporte der Geräte aufzubewahren sind. Hierzu zählen beispielsweise bestimmte Lasertoner.
- (4) Angelieferte Sendungen sind vor Annahme, noch in Gegenwart des Transporteurs, genau auf Unversehrtheit der Verpackung bzw. auf sonstige äußere Merkmale (z. B. Schüttelgeräusche) zu überprüfen, die eine Beschädigung oder Unvollständigkeit des Inhalts vermuten lassen. Liegt eine Vermutung auf Beschädigung oder Unvollständigkeit vor, ist die Annahme zu verweigern! In diesem Fall darf dem Zusteller keinerlei Unterschrift geleistet werden (auch nicht für den Versuch der Zustellung: Dies kann als Annahme gewertet werden!).
- (5) Im Zuge eines effektiven Kostenmanagements behalten wir uns vor, gegebenfalls Unterauftragnehmer mit Zwischenlagerung und Versandabwicklung zu beauftragen.
§6 Eigentumsvorbehalt
- (1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen bzw. SIe der Nutzung des Bestellers ganz oder teilweise zu entziehen, wenn der Besteller sich vertrags- oder gesetzeswidrig verhält.
- (2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Bei hochwertigen Gütern ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
- (3) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
- (4) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
- (5) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
§7 Wiederrufs- und Rückgaberecht
- (1) Gewerbliche Kunden sowie Dritte sind lt. §351 BGB von dieser Regelung des Widerrufs ausgeschlossen!
- (2) Bei Versandhandelsgeschäften hat der Kunde das Recht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt die Ware ohne Nennung von Gründen zurückzusenden. Versand- und etwaige Transportversicherungskosten sind nicht rückvergütbar. Der Kaufpreis wird von uns umgehend nach Erhalt und Prüfung der Ware zurück erstattet.
- (3) Der Käufer kann lt. §§355ff BGB die Bestellung 2 Wochen nach Eingang der Lieferung rückgängig machen. Davon ausgeschlossen sind Komplettsysteme, die für den Käufer erstellt wurden (BTO und Angebote), entsiegelte Software (auch entsprechende Zubehörsoftware zu Hardware),
per E-Mail oder Download bereitgestellte Produkte, benutzte Artikel sowie bereits geöffnetes Verbrauchsmaterial wie z.B. Toner, Tintenpatronen oder Batterien. Der Widerruf muß keine Begründung enthalten und sollte durch Rücksendung der Ware oder schriftlich per Brief oder Fax erfolgen. Der Verkäufer ist nach Eingang des Widerrufs und Erhalt der Ware verpflichtet, den Warenwert lt. §347 Abs. 2 BGB zu erstatten.
- (4) Der Kunde hat die Rückversandkosten zu tragen, es sei denn die Ware ist falsch geliefert oder fehlerhaft.
- (5) Der Käufer ist zur Rücksendung der kompletten Ware in unbeschädigter Originalverpackung und verkaufsfähigem, neuwertigen Zustand spätestens am 14. Tag nach Erhalt der Lieferung verpflichtet (unfreie Pakete können aus logistischen Gründen nicht angenommen werden). Die Ware muß sorgfältig und in einer separaten, gut gepolsterten Umverpackung zurückgesendet werden. Auf dem Paket muß die Aufschrift Widerruf deutlich zu erkennen sein.
- (6) Bei benutzter Ware wird die Wertminderung, Wertverfall, etc. nach §357 Abs. 3 BGB in Rechnung gestellt. Eine Prüfung der Ware (Inaugenscheinnahme) ist gestattet, jedoch nicht die Inbetriebnahme bzw. Nutzung (ausprobieren).
- (7) Defekte Ware ist gänzlich vom Widerruf ausgeschlossen.
§8 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/ Herstellerregress
- (1) Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Kaufdatum. Grundsätzlich sind Innerhalb dieser Frist kann der Käufer Mängel der Ware - soweit diese bereits beim Kauf der Ware existierten - beanstanden und Nachbesserung (Reparatur) oder Umtausch verlangen. Innerhalb der ersten 6 Monate ab Kaufdatum muss der Käufer hierbei nicht den Nachweis antreten, dass der beanstandete Fehler bereits bei Übergabe der Ware bestand. Ab dem 7. Monat nach Übergabe der Ware ist dieser Nachweis jedoch erforderlich.
- (2) Sofern der Käufer Unternehmer ist, müssen offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach Lieferung oder Leistung schriftlich angezeigt werden, verdeckte Mängel sind ebenfalls unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach Bekannt werden schriftlich anzuzeigen.
- (3) Die Gewährleistung bezieht sich auf Herstellungs- und Materialfehler sowie andere Fehler, die bereits bei der Auslieferung vorliegen. Hierzu gehören keine Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung, unsachgemäße Aufstellung bzw. Installation, Anschluss an falsche Netzspannung, normalen Verschleiß, Nichtbeachten der Gebrauchsanweisung, chemische oder elektrochemische Einwirkung und höhere Gewalt entstehen. Diese Einschränkung gilt auch für einen Fehler, der durch unsachgemäße Reparatur durch einen nicht von uns autorisierten Servicepartner entstanden ist.
- (4) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist (s.a. §5(4)) .
- (5) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
- (6) Mängelansprüche ("Garantie") verjähren 12 Monate nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware, ausgenommen davon sind vom Hersteller ausdrücklich zugesagte Garantieverlängerungen. Für gebrauchte Güter ist die Gewährleistungsfrist ganz ausgeschlossen. Die Rücksendung der Ware ist grundsätzlich mit uns abzustimmen. Wir behalten uns vor die Art der Nacherfüllung (Umtausch, Reparatur vor Ort oder Reparatur nach Rücksendung) je nach Art des Mangels nach billigem Ermessen individuell durchzuführen.
- (7) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
- (8) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
- (9) Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen. Die Kosten der Warenversendung trägt der Käufer.
- (10) Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
- (11) Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs im Sinne von § 444 BGB (Erklärung des Verkäufers, dass der Kaufgegenstand bei Gefahrübergang eine bestimmte Eigenschaft hat und dass der Verkäufer verschuldensunabhängig für alle Folgen ihres Fehlens einstehen will) richten sich die Rechte des Bestellers ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Abschnitt 3: Dienstleistungen
§1 Angebot und Vertragsabschluß
- (1) Ein Webdesign wird nur bei gleichzeitigem Abschluss eines Wartungs- und Pflegevertrags die erste Wartungsperiode (12 Monate) erstellt.
- (2) Für die von uns als Service angebotenen Webanwendungen / Webservices erwirbt der Kunde die Lizenz (das Nutzungsrecht) für die vereinbarte Zeitspanne. Ein Wartungsvertrag ist für die gesamte Nutzungsperiode abzuschließen. Die für den Service entwickelte und eingesetzte Software Software verbleibt Eigentum des jeweiligen Urhebers.
- (3) Für die Zeit der kostenfreien Nutzung unserer Webservices übernehmen wir keinerlei Gewährleistung. Die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko. Eine Unterlizenzierung an Dritte ist ohne unsre ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht gestattet.
- (4) Wartungs- und Pflegeverträge für die Webpräsenz auf einem Webserver haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Sie gelten nach Freigabe des Webdesigns durch den Kunden ab dem ersten Tag des Folgemonats und sind spätestens 6 Wochen vor Ablauf der Wartungsperiode kündbar. Falls keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um weitere 12 Monate.
§2 Überlassene Unterlagen
- (1) An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Angebote,
Zeichnungen, Fotos etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich
gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
- (2)
Diese Unterlagen sind uns bei Nichtzustandekommen eines Vertragsverhältnisses und bei Rückforderung unverzüglich
zurück zusenden und ggf.vorhandene Kopien vollständig zu vernichten.
§3 Preise und Zahlung
- (1)
Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist
nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
- (2) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist
der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung bzw. Abnahme zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 6,14% p. a. berechnet. Die
Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
- (3) Sofern keine Festpreisabrede getroffen
wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen,
die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
- (4) Soweit nicht anders vereinbart,
erteilt uns der Kunde für regelmäßige Zahlungen einen Abbuchungsauftrag zur Abbuchung fälliger Beträge
von seinem Konto. Gebühren für die Nichteinlösung von Lastschriften durch die kontoführende Bank gehen zu
Lasten des Kunden.
- (5) Ist der Kunde für einen Homepage- Hosting Auftrag mit fälligen Zahlungen
im Verzug, so sind wirvauch ohne Nachfristsetzung berechtigt, den Zugang zum Web-Server ganz oder teilweise bis zum
Eingang des offenen Betrages zu sperren.
§4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
- (1) Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt
oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch
auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§5 Lieferzeit
- (1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung
der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
- (2)
Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten insbesondere bei Projektgeschäften
und Dienstleistungsaufträgen, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger
Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen,
geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf
den Besteller über, in dem dieser in Abnahme-, Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
- (3) Wir haften
im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete
Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht
mehr als 15% des Lieferwertes.
- (4) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines
Lieferverzuges bleiben unberührt.
§6 Gefahrübergang bei Versendung
- (1) Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens
mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den
Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten
trägt.
- (2) Gleiches gilt bei Warenrücksendungen im Falle einer Rückgabe, Garantie- oder Gewährleistungsfalles.
§7 Eigentumsvorbehalt
- (1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen
aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich
hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen bzw. SIe der Nutzung des Bestellers ganz oder teilweise zu
entziehen, wenn der Besteller sich vertrags- oder gesetzeswidrig verhält.
- (2) Der Besteller ist verpflichtet,
solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Bei hochwertigen Gütern
ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen.
Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn
der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist,
uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller
für den uns entstandenen Ausfall.
- (3) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware
im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware
tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer)
ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller
bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen,
bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen
aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
- (4) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung
der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht
des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen
verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu
den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern
die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der
Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für
uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die
ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung
schon jetzt an.
- (5) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
§8 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/ Herstellerregress
- (1) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten
Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
- (2) Mängelansprüche
verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Für gebrauchte
Güter ist die Gewährleistungsfrist ganz ausgeschlossen. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
- (3)
Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs
vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware
liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche
bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
- (4) Schlägt die Nacherfüllung
fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung
mindern.
- (5) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten
Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie
bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger
Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem
Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen
vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
- (6)
Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-,
Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte
Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung
entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
- (7) Rückgriffsansprüche des Bestellers
gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche
hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer
gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
- (8) Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle
der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs im Sinne von § 444
BGB (Erklärung des Verkäufers, dass der Kaufgegenstand bei Gefahrübergang eine bestimmte Eigenschaft hat und
dass der Verkäufer verschuldensunabhängig für alle Folgen ihres Fehlens einstehen will) richten sich die Rechte
des Bestellers ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§9 Rechte Dritter
- (1) Der Kunde versichert ausdrücklich, dass die Bereitstellung und Veröffentlichung der Inhalte der nach
seinen Informationen für ihn von Web-Consult erstellten Webseiten weder gegen Deutsches noch gegen sein hiervon gegebenenfalls
abweichendes Heimatrecht, insbesondere Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht, verstößt.
- (2) Web-Consult
behält sich vor, Seiten, die inhaltlich bedenklich erscheinen, von einer Speicherung auf dem Web- Server auszunehmen. Der Kunde
ist von einer etwa vorgenommenen Löschung/ Nichtspeicherung der betreffenden Seiten unverzüglich zu informieren. Das Gleiche
gilt, wenn Web-Consult von dritter Seite aufgefordert wird, Inhalte auf für den Kunden erstellten Webseiten zu ändern
oder zu löschen, weil sie fremde Rechte verletzen.
- (3) Es besteht für Web-Consult keine Prüfungspflicht.
Wir sind berechtigt, Webseiten, deren Speicherung auf dem Webserver Rechte Dritter verletzen könnte, auf dem Server zu löschen
oder in anderer Weise vom Zugriff durch Dritte auszuschließen.
- (4) Der Kunde stellt Web-Consult frei von
Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässigen Inhalten einer Webseite des Kunden beruhen.
§10 Freistellung vom Inhalt der Publikationen des Kunden
- (1) Der Kunde verpflichtet sich, Web-Consult im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen,
die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern in den von diesem zur Verfügung gestellten Informationen
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der Erstellung und Pflege einer Homepage.
- (2) Der Kunde verpflichtet sich, im Rahmen seiner Internetpräsenz
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- (3) Jeder Fall der Zuwiderhandlung berechtigt
Web-Consult zur außerordentlichen Kündigung bestehender Vertragsverhältnisse. Die Berechtigung zur Abrechnung erbrachter
Leistungen gem. § 3(4) besteht auch in diesem Fall.
§11 Gewährleistung für Internetauftritte
- (1) Web-Consult gewährleistet die Funktionalität der erstellten Webseiten vom Funktionsumfang aktueller
Browser. Aufgrund des nicht immer Standard-konformen Umgangs der Browser Entwickler sind gelegentlich Abweichungen bei einzelnen
Funktionen oder Browsern möglich. Wir werden uns bei Bekanntwerden solcher Fällen stets bemühen entsprechende
Maßnahmen zu ergreifen um die Kompatibilität wieder herzustellen. Eine vollständig einheitliche Darstellung des Webdesigns
in unterschiedlichen Browsern wird jedoch nicht garantiert.
- (2) Die vertragliche Gewährleistung ist auf
die Laufzeit des Wartungs- und Pflegevertrags beschränkt. Gewährleistungsansprüche gegen Web-Consult stehen nur dem
unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar. Kostenlos oder zum Test zur Verfügung gestellte Software und Web- Services
sind grundsätzlich von Garantieansprüchen und Gewährleistung ausgeschlossen.
- (3) Wenn Web-Consult
dem Kunden Standardsoftware Dritter überlässt, so sind die Garantie-Erklärungen Teil der vorliegenden Vereinbarung.
Der Kunde kann dann Ansprüche aus dieser Garantieerklärung auch gegenüber dem Dritten geltend machen. Eine Gewährleistung
oder Haftung, die über den Inhalt der Erklärung dieses Dritten hinausgeht, ist ausgeschlossen.
- (4)
Sobald Mängel an der von uns erstellten Software oder zur Verfügung gestellten Onlinedienste auftreten, teilt
dies der Kunde uns unverzüglich mit einer kurzen Beschreibung des Mängelbildes mit.
- (5)
Mängel werden von uns in angemessener Frist beseitigt. Voraussetzung ist, dass die Mängel mitgeteilt
und reproduzierbar sind. Sind mitgeteilte Mängel bei einer Überprüfung nicht feststellbar, so trägt der Kunde
die Kosten der Überprüfung.
- (6) Wird die Software durch den Kunden oder Dritte erweitert oder geändert,
erlischt die Gewährleistung.
- (7) Web-Consult hostet ausschließlich bei Rechenzentren, die dem
Stand der Technik entsprechen. Ausfälle oder drastische Leitungsengpässe sind daher nicht zu erwarten. Falls dennoch
Probleme mit der Verfügbarkeit auftreten sollten, werden wir sofort nach Bekanntwerden entsprechende Maßnahmen
ergreifen um den Missstand zu beseitigen. Gewährleistungsansprüche des Kunden gegenüber uns über
die Ergreifung sofortiger Maßnahmen hinaus bestehen grundsätzlich keine.
- (8) Die kaufmännischen
Rüge- und Untersuchungspflichten des Kunden bleiben von den vorgenannten Regelungen unberührt.
§12 Lizenzvereinbarung
- (1) Die Nutzungsrechte für ein von uns erstelltes Design sowie aller der von Web-Consult erstellten Elemente
verbleiben während der ersten Wartungsperiode bei Web-Consult. Nach Ablauf der ersten Wartungsperiode erhält der Kunde
die uneingeschränkten, zeitlich unbegrenzten, nicht exklusiven Nutzungsrechte am Design und den Designelementen der Homepage.
Für Nutzungssrechte an eingebundenen Elementen Dritter gelten deren Lizenzbedingungen.
- (2) Mietet der Kunde
seine Homepage, so ist die nicht exklusive Nutzung der Elemente, deren Urheber Web-Consult ist, während der Laufzeit des Mietvertrags
freigestellt. Nach Ablauf des Mietvertrages erlöschen sämtliche Nutzungsrechte. Werden Elemente Dritter in der Homepage
des Kunden genutzt, so sind deren Lizenzbedingungen zu berücksichtigen.
- (3) Exklusive Nutzungsrechte von
einzelnen Elementen müssen explizit als solche vereinbart werden. Wurde keine Vereinbarung über exklusive Nutzungsrechte
getroffen, kann Web-Consult die Elemente weitervermarkten.
- (4) Das Nutzungsrecht an Webdiensten (z.B. News
Service) erlischt am Ende der Laufzeit des Wartungsvertrages. Mit Ausnahme der Nutzungserlaubnis während der Vertragslaufzeit sind für den Kunden keine weiteren
Rechte ableitbar. Nach Ablauf der Nutzungsperiode werden alle Daten des Kundens aus der angemieteten Internet-Datenbank unwiederbringlich
gelöscht. Kopien der Datenbanken werden von uns auf Kundenwunsch erstellt und dem Kunden übergeben. Im übrigen gelten
die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Lizenzgeber.
- (5) Für evtl. mit dem Design verbundene Web- dienste
erlöschen nach Vertragsende die Ansprüche des Kunden. Web-Standards und Browser entwickeln sich weiter. Nach Ende
des Wartungsvertrags übernimmt Web-Consult daher keine Gewährleistung für die Funktionalität eingebundener
interaktiver Funktionen.
- (6) Für vom Kunden nach der Übergabe vorgenommenen Veränderungen
ist Web-Consult nicht mehr verantwortlich.
§13 Haftung für Internet Dienstleistungen
- (1) Von Web-Consult wird eine Haftung für grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz, Verzug, Unmöglichkeit
sowie für das Vorliegen zugesicherter Eigenschaften bezüglich vertragswesentlicher Pflichten übernommen. Die Haftung
ist begrenzt auf vorhersehbaren Schaden. Sie gilt auch für den Erfüllungsgehilfen. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
Dies gilt auch für Folgeschäden und Datenverluste.
- (2) Web-Consult übernimmt keine Haftung für
Ausfallzeiten, in denen das Internetangebot aus - von Web-Consult unverschuldeten - Gründen nicht über elektronische Netze
empfangen werden kann.
- (3) Haftungs- und Schadensersatzansprüche beschränken sich auf den Auftragswert.
- (4)
Im Übrigen gilt unser Haftungsausschluss.
§14 Außerordentliche Kündigung des Wartungsvertrags
- (1) Tritt ein Kunde nach erfolgtem Vertragsabschluss vom Vertrag zurück, ist Web-Consult berechtigt, bereits
erbrachte Leistungen in Rechnung zu stellen. Für einen Wartungsvertrag sind die restlichen Gebühren bis zum fristgerechten
Vertragsende dann sofort fällig.
- (2) Im Falle eines Zahlungsverzugs, einer Vertragsbeendigung durch Widerspruch
zu einer Preiserhöhung oder eines Vertragsbruchs während der Laufzeit des erstmaligen Wartungs- und Pflegevertrages, behält
sich Web-Consult das Recht vor die weitere Nutzung des Designs dem Kunden nicht zu lizenzieren. Die Rechte an der Nutzung von Design
der Site verbleiben bis zur Zahlung der bereits erbrachten Leistungen sowie der Zahlung des ausstehenden Betrages für die Restlaufzeit
der vereinbarten Wartungsperiode ausschließlich bei Web-Consult.
§15 Wartungs- und Pflegevertrag für Internet Präsenzen
- (1) Ein Wartungsvertrag für Websites wird erstmalig für 12 Monate geschlossen und verlängert
sich automatisch um je 12 Monate sofern nicht mindestens 6 Wochen vor Ablauf einer Periode eine rechtskräftige Kündigung
des Vertrages bei Web-Consult eingeht. Maßgeblich für die Berechnung der Laufzeiten ist der Beginn des jeweiligen Folgemonats.
- (2)
Web-Consult ist berechtigt, die Entgelte für Pflege und Wartung maximal einmal je Quartal zu erhöhen. Die Preiserhöhung
bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Preiserhöhung nicht binnen 4 Wochen
nach Zugang der Änderungsmeldung widerspricht. Web-Consult verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf
die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
- (3) Erfolgt kein Widerspruch des Kunden gelten die
angepassten Gebühren mit Beginn der folgenden Wartungsperiode ansonsten gilt der Wartungsvertrag als beendigt.
§16 Beendigung des Wartungsvertrages
- (1) Mit Wirksamwerden einer Kündigung des Wartung- und Pflegevertrags gehen alle Rechten und Pflichten hinsichtlich
der für den Kunden beantragten Domains auf den Kunden über. Gegenüber dem Webhoster wird der der Kunde als Vertragspartner
benannt.
§17 Datenschutz
- (1) Web-Consult speichert alle Daten des Kunden während der Dauer des Vertragsverhältnisses elektronisch,
soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Die erhobenen Bestandsdaten
verarbeitet und nutzt Web-Consult auch zur Beratung seiner Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und
zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Dienstleistungen.
- (2) Web-Consult wird dem Kunden auf Verlangen jederzeit über
den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft erteilen.
- (3)
Web-Consult weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen
wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass
der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden
aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet können technisch in der Lage sein, unbefugt
in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren.
- (4) Für die Sicherheit
der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst
Sorge. Der Kunde erteilt seine Einwilligung in die Veröffentlichung und Weitergabe der vollständigen Registrierungsdaten
im Abfrageservice von DENIC im Internet, um jedermann die Abfrage der zu einer Domain gehörenden Registrierungsdaten zu ermöglichen.
§18 Sonstiges
- (1) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag
ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
- (2) Änderungen
und Ergänzungen dieses AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel.
Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
- (3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam
sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.